Albrecht und Georg von Hohenlohe genehmigen dem Georg Müller, dass er die Obere Mühle zu Cappel, die Hohenlohe und dem Stift gültbar ist, an das Stift verpfänden darf; ausgestellt o.O., 1511 (Unser Frauen Abend Purificationis); Papier mit aufgedr. Siegel: Grafen von Hohenlohe.