Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, beurkundet, dass der frühere Römische König Friedrich [der Schöne] dem früheren Herzog Rudolf [I.] d. Ä. von Sachsen[-Wittenberg] für Dienste, die er ihm, dem Reich und Kaiser Heinrich [VII.] geleistet hat, für 6000 Mark nach Kölner Gewicht (Colnischen gewichtes) die Stadt Goslar (Gosslarr, Goslar) und für ebenfalls 6000 Mark nach Kölner Gewicht die Städte Lübeck (Lubekk), Mühlhausen (Mulhusen) und Nordhausen (Northusen) verpfändet hat. Karl [IV.] bestätigt den Brüdern Rudolf [II.] und Wenzel sowie deren Vetter Albrecht, Herzögen von Sachsen[-Wittenberg], diese Verpfändung. Er schlägt 1000 Mark nach Kölner Gewicht auf die Stadt Lübeck. Künftig sollen die Herzöge von Sachsen[-Wittenberg] die jährliche Reichssteuer der Stadt Lübeck für 4000 Mark innehaben. Die Pfandsumme für die drei anderen Städte beträgt 9000 Mark. - Siegel des Ausstellers angekündigt.