Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg und Erzbischof Christian Wilhelm von Magdeburg vergleichen sich dahingehend, dass letzterem wegen der erheblichen Unkosten, die sich aus dem Vertrag von Wolfenbüttel von 1614 September 08 ergeben haben, die Erlaubnis erteilt wird, das Gut Leitzkau mit allem Zubehör von Stachus von Münchhausen käuflich zu erwerben, es als kurfürstliches Mannlehen ohne die üblichen Lehnspflichten zu besitzen, vorbehaltlich der kurfürstlichen Territorialhoheit, und es eventuell seiner künftigen Gemahlin als Leibgedinge zu übertragen. Siegel der Ausstelller an schwarz-weißen bzw. rot-weißen Schnüren

Vollständigen Titel anzeigen
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Objekt beim Datenpartner