Die regierenden Grafen der alten Häuser im Reichsgräflich Westfälischen Kollegium verbinden sich zu einem engeren Bunde ("Correspondenz"), ernennen den auf dem allgemeinen Grafentage zu Frankfurt 1738 angenommenen und 1740 auf einem besonderen Westfälischen Grafentage bestätigten "Grafenverein" und treffen (in 11 Punkten) besondere Bestimmungen zur Wahrung ihrer Standesvorrechte.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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