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Anspruch auf freie Wahl der Schmelzhütte für Erz und Aufhebung von Handelssperren und Preisfestsetzungen. Das im Oberkaltenbacher Eisenbergwerk geförderte Erz wurde von Peter Kauert und seinen Erben 20 - 30 Jahre in einer eigenen Schmelzhütte geschmolzen, die an einem das bergische und das fürstl. Schwarzenbergische Amt Neustadt trennenden Bach auf Schwarzenbergischer Seite stand. Der Reidemeister von Engelskirchen verlangte die Überlassung des Eisenerzes für sein Blas- und Schmelzwerk zu einem festen Preis. Nach Kauerts Tod einigten sich die Erben mit ihm auf einen Preis von 10 Rtlr. „per hauffen“. Als Gegenleistung sollte der Reidemeister helfen, einen Stollen zu treiben. Die Appellanten geben an, der korrekte Preis sei 14 Rtlr. „per hauffen“. Einer der Miterben, Faulenbach, ließ einen Teil des Erzes zu der eigenen Schmelzhütte bringen, wo Vasbender es mit der Begründung wegschaffen ließ, das Erz sei verbotswidrig außer Landes gebracht worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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