Anspruch auf freie Wahl der Schmelzhütte für Erz und Aufhebung von Handelssperren und Preisfestsetzungen. Das im Oberkaltenbacher Eisenbergwerk geförderte Erz wurde von Peter Kauert und seinen Erben 20 - 30 Jahre in einer eigenen Schmelzhütte geschmolzen, die an einem das bergische und das fürstl. Schwarzenbergische Amt Neustadt trennenden Bach auf Schwarzenbergischer Seite stand. Der Reidemeister von Engelskirchen verlangte die Überlassung des Eisenerzes für sein Blas- und Schmelzwerk zu einem festen Preis. Nach Kauerts Tod einigten sich die Erben mit ihm auf einen Preis von 10 Rtlr. „per hauffen“. Als Gegenleistung sollte der Reidemeister helfen, einen Stollen zu treiben. Die Appellanten geben an, der korrekte Preis sei 14 Rtlr. „per hauffen“. Einer der Miterben, Faulenbach, ließ einen Teil des Erzes zu der eigenen Schmelzhütte bringen, wo Vasbender es mit der Begründung wegschaffen ließ, das Erz sei verbotswidrig außer Landes gebracht worden.
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Anspruch auf freie Wahl der Schmelzhütte für Erz und Aufhebung von Handelssperren und Preisfestsetzungen. Das im Oberkaltenbacher Eisenbergwerk geförderte Erz wurde von Peter Kauert und seinen Erben 20 - 30 Jahre in einer eigenen Schmelzhütte geschmolzen, die an einem das bergische und das fürstl. Schwarzenbergische Amt Neustadt trennenden Bach auf Schwarzenbergischer Seite stand. Der Reidemeister von Engelskirchen verlangte die Überlassung des Eisenerzes für sein Blas- und Schmelzwerk zu einem festen Preis. Nach Kauerts Tod einigten sich die Erben mit ihm auf einen Preis von 10 Rtlr. „per hauffen“. Als Gegenleistung sollte der Reidemeister helfen, einen Stollen zu treiben. Die Appellanten geben an, der korrekte Preis sei 14 Rtlr. „per hauffen“. Einer der Miterben, Faulenbach, ließ einen Teil des Erzes zu der eigenen Schmelzhütte bringen, wo Vasbender es mit der Begründung wegschaffen ließ, das Erz sei verbotswidrig außer Landes gebracht worden.
AA 0627, 3045 - K 108/361
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1757 (1757)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erben des Peter Kauert: sein Schwiegersohn Peter Faulenbach (Fautenbach), (Kl.), auch im Namen seiner Schwiegermutter, Johann Friedrich Büttinghausen als Vormund der Maria Wilhelmina Kannegießer, J[ohann] W[ilhelm] Büttinghausen im Namen seiner Frau, Christian Kauert, Johannes Kauert, Friedrich Haas, Johann Heinrich Forst, Heinrich Joest, Heinrich Caspar Schmitt im Namen des Peter Kauert, die meisten wohnhaft in Engelskirchen (Hzm. Berg, Amt Steinbach; Rheinisch-Bergischer Kr.), Beklagter: Johann Heinrich Vasbender (Fashauer), Pächter der fürstl. Schwarzenbergischen Unterkaltenbacher Schmelzhütte, und der Vogt N. Schnabel, Reidemeister zu Engelskirchen, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Hermann Scheurer 1757 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Bergisches Berggericht - 2. Jül.-berg. Geheimer Rat Düsseldorf - 3. RKG 1757 (1757) Beweismittel: Botenlohnschein (30). Beschreibung: 2 cm, 49 Bl., lose; Protokoll ohne Eintrag, 8 Aktenstücke. Vollmacht der Appellanten für den Prokurator nur in Kopie. Vgl. RKG 3046 (K 109/362).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:31 MESZ