Andreas Schmidt (Smidt) und Andreas Schichtl, Zechpröpste von Metten, verkaufen mit Erlaubnis des Abtes Wolfgang [II.] an Leonhard Schneider zu Neuhausen den sog. Sellacker am Himmelberg [in Metten] woraus alljährlich Reichnisse zu leisten sind, auf Erbrecht. Den Zechpröpsten wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt.;. S: Abt Wolfgang [II.] von Metten

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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