Gedruckte Verordnungen der Herzöge Ernst August und Georg Ludwig von Braunschweig-Lüneburg
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Rep. 5a, Nr. 1097
Rep. 5a Fach 93 Nr. 66e
Organisations- und Aktenzeichen: Celle Des. 130 Tit. 56 Nr. 8
NLA ST, Rep. 5a Schwedisches Regierungsarchiv
Schwedisches Regierungsarchiv >> 2 Inneres (Landessachen) >> 2.2 Spezielle Landessachen >> 2.2 3 Die königlich-schwedische Regierung, auch deren Korrespondenz mit Bedienten >> 2.2 3 6 Patente und andere Verordnungen (insbesondere gedruckte)
1685-1720
Enthält: Verordnungen zur Bebauung der wüsten Stellen und Reparierung der baufälligen Häuser mit entsprechender Privilegierung und zur Niederlassung fremder Personen in den braunschweig-lüneburgischen Staaten, speziell: - Verordnung des Herzogs Ernst August vom 21. November 1685 wegen Niederlassung und Privilegierung Reformierter - Verordnung des Herzogs Ernst August vom 10. Oktober 1691 wegen Instandsetzung der baufälligen Gebäude bzw. Errichtung neuer Häuser in der Stadt Hameln - Verordnung des Herzogs Georg Ludwig vom 15. Februar 1702 wegen Bebauung der wüsten Stellen und Reparierung der baufälligen Häuser in den Städten Hameln, Göttingen und Northeim - Verordnung des Herzogs Georg Ludwig vom 5. Januar 1705 wegen Bebauung der wüsten Stellen und Reparierung der baufälligen Häuser in den kleinen Städten Münder, Wunstorf, Eldagsen, Pattensen, Bodenwerder, Springe, Neustadt am Rübenberge, Rehburg, Moringen, Uslar, Hardegsen, Dransfeld und Hedemünden - Deklaration der Privilegien und Freiheiten zur Niederlassung von Kauf- und Handelsleuten in Harburg vom 26. Februar 1708 (dt./frz.) - Verordnung des Herzogs Georg Ludwig vom 12. Dezember 1709 wegen Beendigung der Privilegierung in Hameln und deren Beginn in Einbeck wegen schlechten Zustands der Stadt - Verordnung des Königs bzw. Kurfürsten Georg vom 29. Juni 1715 wegen Konzessionen bei Bautätigkeit in der Stadt Hameln - weitere Verordnung König Georgs vom 1./12. Juli 1718 wegen Konzessionen zur Verbesserung der Städte - Taxationsordnung und Deklaration der Bauordnung für die Städte Göttingen, Northeim und Einbeck vom 5. Oktober 1720
Verzeichnung
Ernst August, Herzog von Braunschweig-Lüneburg Georg Ludwig, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
Hameln, Bautätigkeit Göttingen, Bautätigkeit Northeim, Bautätigkeit Münder, Bautätigkeit Wunstorf, Bautätigkeit Eldagsen, Bautätigkeit Pattensen, Bautätigkeit Bodenwerder, Bautätigkeit Springe, Bautätigkeit Neustadt am Rübenberge, Bautätigkeit Rehburg, Bautätigkeit Moringen, Bautätigkeit Uslar, Bautätigkeit Hardegsen, Bautätigkeit Dransfeld, Bautätigkeit Hedemünden, Bautätigkeit Harburg, Niederlassung, Privilegien Einbeck, Bautätigkeit
Verordnungen, braunschweig-lüneburgische Stellen, wüste, Bebauung Häuser, baufällige, Reparierung Privilegierung, Bautätigkeit Niederlassung, Kaufleute/Reformierte Reformierte, Privilegierung Städte, braunschweig-lüneburgische, Förderung Bauordnung, Göttingen/Northeim/Einbeck
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 13:30 MESZ
Hierarchie
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