Stephan der Alte Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern (Pfallentzgraf bey Rein und Hertzog in Bayern) bestätigt dem Meister und den Brüdern des Deutschen Ordens für die ihm und seinen Vorfahren, insbesondere aber seinem Getreuen Hans von Hausen, Ritter, geleisteten Dienste ihre Güter in Mergentheim, Tanbach und Apfelbach, die sie von ihm zu Lehen haben und die eine jährliche Gülte in Höhe von 28 Pfund Heller erbringen und beurkundet gleichzeitig, daß der bereits erwähnte Hans von Hausen den Deutschen Herren, ihrem Orden und insbesondere dem Haus zu Mergentheim Güter in Ödirnperg, Hanfloch, Hettingen, Stopfenheim (Stuppenhain), Gemünd und Gerhersdorf, die dieser vom A. zu Lehen hat und die eine jährliche Gülte in Höhe von 30 Pfund Heller erbringen, als Widerlegung für die oben erwähnten Güter übereignet hat, die Hans von Hausen von den Deutschen Herren zu Lehen bekommt. Die Söhne des A., die Herzöge Stephan, Friedrich und Hans bekunden ihr Einverständnis hierzu.