Hans Michael Hauber, wernauischer Untertan und Bürger zu Dettingen, bekundet: Jakob Schneider, der Boschen Beckh genannt, Bürger in Freudenstadt im Herzogtum Württemberg, hat an Konrad Wilhelm von Wernau, Herrn zu Ober- und Unterdettingen, Boihingen und Dunzdorf, Domherrn der Hochstifter Würzburg und Bamberg, Obrigkeit des Ausstellers, jährlich 1 Gulden 4 Kreuzer 3 Heller ewigen Zinses gezahlt, für welchen Zins eine Wiese, die lang Wässern genannt, verpfändet war. Schneider hat mit obrigkeitlicher Zustimmung den Zins an den Aussteller abgetreten und diesem dafür 30 Gulden bei Übergabe dieser Urkunde ausgeändigt, deren Empfang der Aussteller quittiert. Der Aussteller verspricht, die jährliche Zinszahlung an die Herrschaft, wofür er ein der Herrschaft hinreichendes und von Schultheiß und Gericht anerkanntes Unterpfand verschrieben hat. Der Aussteller erklärt Schneider der Schuld ledig und verspricht, ihn gegenüber etwaigen Ansprüchen schadlos zu halten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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