Der Notar Johann Hartmann Jüngst beurkundet das in Anwesenheit des Oberamtmanns Haub verfertigte Protokoll des Aktuars Castorph über die badischerseits vorgenommene Gefangensetzung (6. bis 9. November 1772) des Burbacher Schultheißen Peter Kunz und des Gerichtsmanns Hans Georg Becht daselbst wegen Loyalität gegenüber dem Kloster Frauenalb.