Henne, Diederich und Crafft Rode, Gebrüder, bekunden, daß Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken sie, laut inseriertem Lehnsbrief von 1441 Dezember 13, mit einem Teil von Haus und Schloß Vetzberg (Foitzberg) belehnt hat, nachdem die Ganerben zu Vetzberg mit seiner Genehmigung diesen den Brüdern verkauft und die Brüder als Ganerben aufgenommen haben. Graf Philipp will Henne und + Gernands Kinder von Vetzberg nicht mit deren Teil an Haus und Schloß Vetzberg belehnen, bevor diese nicht urkundlich ihre Zustimmung zur Aufnahme der drei Brüder in die Ganerbschaft erklärt haben. Siegler: Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner