Johann Siegismund Meißner gegen den Bäckermeister Johann Gottfried Wilhelm aus Großenhain, den Bäckermeister Wilhelm Gottlob Rüdiger in Vormundschaft der unmündigen Kinder des genannten Wilhelm sowie die Erben des verstorbenen Bäckermeisters Gottfried Lebrecht Becker und den Seilermeister Carl August Kegler wegen eines Konsenskapitals von 450 Reichstalern (Vorbeschiedskanzleiakte)

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Sächsisches Staatsarchiv
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