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Bürgermeister, alte und neue Schöffen und Gemeindeworte (gemeine wort) der Stadt Fritzlar bekunden, daß die sogen. Fraumünster-Mühle (frawe monste...
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1467.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgermeister, alte und neue Schöffen und Gemeindeworte (gemeine wort) der Stadt Fritzlar bekunden, daß die sogen. Fraumünster-Mühle (frawe monster molen) vor der Stadt Fritzlar seit längerer Zeit zu wüstem Recht genutzt wird und dadurch baufällig geworden ist, so daß das Kloster Haina den ihm zustehenden Grundzins von jährlich 10 Viertel Korn und 1 Pfund Geld hessischer Währung einige Jahre nicht erhalten hat. Zum Wiederaufbau der von völligem Verfall bedrohten Mühle wurde vereinbart, daß Abt Johann, Prior Albert und der Konvent zu Haina der Stadt Fritzlar ihre Gerechtigkeit an der Mühle zu Erbrecht auflassen und übergeben. Die Stadt soll dem Kloster dafür von Michaelis des Folgejahres an auf 7 Jahre den halben Grundzins von 5 Viertel und 10 Schilling, danach aber wieder den vollen Grundzins bezahlen. Alle Forderungen wegen rückständiger Zinsen gehen ebenfalls auf die Stadt über. Wird die Stadt mit der Zinszahlung säumig, so fallen alle Rechte an das Kloster zurück.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 1054, Zweiter Band