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Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und
seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Dekans und des Konvents von
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1496 Dezember 9
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff Freitag nach concepcionis Marie virginis nach Cristi unsers Herrn geburt vierzehenhuendert und im sechszuendneuentzigsten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Dekans und des Konvents von Fulda Hieronymus von Geisa (Jeronimus von Geyse) für geleistete und zukünftige Dienste zeitlebens mit dem Amt des Weinrufers (weinrueffer) in Fulda mit allem Zubehör und allen Rechten belehnt hat. Zuvor hat der verstorbene Konrad von Baumbach (Contz von Bauembach) dieses Amt ausgeübt. Hieronymus soll nur dem Abt und dem Kloster verpflichtet sein (verwandt). Außerdem wird vereinbart, dass Hieronymus die jährliche Getreiderente von dreieinhalb Viertel Getreide vom fuldischen Hof in Borsch (Borsz) [Ortsteil von Geisa] noch die nächsten fünf Jahre erhalten soll. Dies geht auf eine Urkunde von 1487 Mai 10 (uff Donnerstag nach dem Sontag Jubilate nach Cristi unsers Herrn gebuert vierzehenhuendert und im sibenundachtzigisten iaren) zurück. Die Rente setzt sich im Einzelnen zusammen aus fünf Linmetz (lymas) Weizen (weysz), fünf Linmetz Roggen (korn) und einem Viertel Gerste. Nach fünf Jahren soll Hieronymus diese Urkunde an den Abt oder seinen Nachfolger zurückgeben; sie ist dann ungültig. Ab Michaelis 1501 [1501 September 29] (uff den Michels tag so man schreibt nach Cristi gebuert fuenffzehenhuendert und ein iare) steht diese Rente wieder dem Abt zu. So lange Hieronymus Knecht in Fulda ist, soll er nach einem Jahr (nehst iare zale kompt) keinen Geldlohn (geltlone), sondern nur die Hofkleidung (hoffkleyt) und Lederhosen wie andere Knechte auch erhalten. Dekan Johann und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft, ohne dass dies Auswirkungen auf die Seelgeräte des Klosters sowie die Amt- und Klosterrenten haben soll. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1496 Dez.9 1.Siegel von links ...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan Johann mit dem Konvent von Fulda
Ein Weinrufer kontrolliert die Maßeinheiten und überwacht den Verkauf des Weins.
Linmetz: hessisches Hohlmaß; ein Linmetz = 0,5 Scheffel = 4 Metzen, vgl. Verdenhalven, Maße, S. 33.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.