Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 1508
Wismar J 2 (W J 1 n. 2)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 10. 1. Kläger J
(1653) 03.08.1657-13.05.1658
Kläger: (2) Joachim Jungeclaus
Beklagter: Johann Abraham Renner, Rentmeister zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbel (A & P)
Fallbeschreibung: Bekl. hatte 1653 vom Kl. Dielen für die Reparatur des Fürstenhofes gekauft und versprochen, sie bis 8 Tage nach Ostern zu bezahlen. Die Bezahlung streckt Jürgen Warner im Auftrag des Bekl. vor, als er am 20.06.1653 in Stockholm weilt und Grotjohann dort trifft. Er erhält trotz gegenteiligen Versprechens des Bekl. von diesem jedoch nur 60 Rtlr zurückgezahlt, 42 Rtlr stehen noch aus. Kl. erbt diese Schuld durch Heirat vom ersten Ehemann seiner Ehefrau, Warner, und klagt sie vor dem Tribunal ein. Am 21.03.1658 erinnert Kl. an seine Klage und erbittet Urteil. Am 26.03. erläßt das Tribunal das erbetene Mandat cum clausula. Am 16.04. erinnert Bekl. daran, daß er die Dielen nicht für sich, sondern im Auftrag des Tribunals gekauft habe und nicht persönlich dafür haftbar gemacht werden könne, daß die Zahlung bisher nicht erfolgt ist. Das Tribunal teilt Kl. dies am selben Tag nachrichtlich mit, der am 13.05. aber auf der Bezahlung besteht. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1658
Prozessbeilagen: (7) Vertrag zwischen dem Wismarer Schiffer Johann Grotjohann und Johann Abraham Renner über die Lieferung von Dielen für den Fürstenhof und die Zahlung von 306 Mk. lüb. vom 30.03.1653; Quitting Grotjohanns über die Zahlung von 306 Mk. lüb. durch Jürgen Warner in Stockholm vom 20.06.1653
Beklagter: Johann Abraham Renner, Rentmeister zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbel (A & P)
Fallbeschreibung: Bekl. hatte 1653 vom Kl. Dielen für die Reparatur des Fürstenhofes gekauft und versprochen, sie bis 8 Tage nach Ostern zu bezahlen. Die Bezahlung streckt Jürgen Warner im Auftrag des Bekl. vor, als er am 20.06.1653 in Stockholm weilt und Grotjohann dort trifft. Er erhält trotz gegenteiligen Versprechens des Bekl. von diesem jedoch nur 60 Rtlr zurückgezahlt, 42 Rtlr stehen noch aus. Kl. erbt diese Schuld durch Heirat vom ersten Ehemann seiner Ehefrau, Warner, und klagt sie vor dem Tribunal ein. Am 21.03.1658 erinnert Kl. an seine Klage und erbittet Urteil. Am 26.03. erläßt das Tribunal das erbetene Mandat cum clausula. Am 16.04. erinnert Bekl. daran, daß er die Dielen nicht für sich, sondern im Auftrag des Tribunals gekauft habe und nicht persönlich dafür haftbar gemacht werden könne, daß die Zahlung bisher nicht erfolgt ist. Das Tribunal teilt Kl. dies am selben Tag nachrichtlich mit, der am 13.05. aber auf der Bezahlung besteht. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1658
Prozessbeilagen: (7) Vertrag zwischen dem Wismarer Schiffer Johann Grotjohann und Johann Abraham Renner über die Lieferung von Dielen für den Fürstenhof und die Zahlung von 306 Mk. lüb. vom 30.03.1653; Quitting Grotjohanns über die Zahlung von 306 Mk. lüb. durch Jürgen Warner in Stockholm vom 20.06.1653
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ