Ebenso gewinnt Konrad Liederbecher ("Cunrad Lyederbecher"), Stiftsherr zu St. Johann, als Vertreter dieses Stiftes, den dritten Bann über 2 Pfd. Heller Bodenzins, fällig je zur Hälfte auf Martini und Walburgis aus dem Haus zur Stegen in dem "Hargarten", aus dem Garten vor der Stube an "Pedir Grossen", der auf die Herrn von St. Peter und an Herrn "Hofemans" Erbe stößt, aus dem Gang um Herrn "Jacob Morchens" Erbe bis zu dem Born, aus dem Flecken vor dem Born und aus den "ramen", die auf dem Flecken stehen. Vorbesitzer: Jakob zur Rosen u.s. Fr. "Getze Buchen". (Mit Eid besagt durch Richter Jakob zum Dorrenbaum ("Durrenboume").). 6 S.: Kämmerer, Schultheiß und Richter.