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Propst Wenzeslaus und das Domkapitel Passau übertragen dem Abt Thomas und dem Konvent des Klosters Fürstenzell die geistliche und weltliche Verwaltung der Pfarrkirche in Höhenstadt samt der Filiale in Irsham und der Kapelle in Essenbach mit der Bedingung, dass alljährlich im Kloster ein Jahrtag für das Domkapitel am 21. April begangen wurde. Die Veranlassung zu dem Rechtsgeschäft war der Umstand, dass bisher die Institution und Investitur des Geistlichen vom Domkapitel aus erfolgte, was mit der klösterlichen Verpflichtung des mit der Versehung der Pfarrkirche betrauten Ewigvikars in Höhenstadt sich nicht vereinbarte. Nach dem Verzicht des Bruders Symon Purchircher auf die Pfarrkirche übertrug das Domkapitel dem Abt und Konvent das Recht der jeweiligen Ein- und Absetzung des Geistlichen zu Höhenstadt. S: Passau Domkapitel

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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