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Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.22. 1. Kläger V
(1771) 26.11.1771-17.10.1774
Kläger: (2) P.J. Völtz, Pastor zu Hohendorf
Beklagter: Joachim Dietrich v. Braun zu Katzow und Jochen Gustav von Braun, Verwalter zu Ziemitz
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Theodor Köppen (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 26.11.1771 und 03.01.1772 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Konsistorialurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 27.11.1771 legt Kl. am 07.01.1772 seinen Schriftsatz vor und beschwert sich darüber, daß durch die Schuld des Verwalters Braun ein Vergleich über die Rückzahlung von Schulden scheitert, die der Kl. beim Vater des Verwalters, dem Braun zu Katzow hat. Der Kl. queruliert gegen das Urteil des Konsistoriums, da das Gericht die Forderung des Bekl. für gerechtfertigt anerkannt hat, obwohl keine förmliche Obligation existiert und die Bedingungen des Schuldscheins teilweise nicht erfüllt wurden. Am 17.10.1774 weist das Tribunal die Querulation ab.
Prozessbeilagen: (7) vom Wolgaster Notar Carl Friedrich Berlin aufgenommene Appellation vom 21.10.1771; Konsistorialurteil vom 11.10.1771; Auszug aus Protokoll der Verhandlung im Konsistorium vom 20.11.1771