Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental belehnen den ehrbaren Hans Georg Haaß und seine Ehefrau Katharina Fröhlich zu Seemoos mit dem Gut daselbst, Haus, Hof und Zubehör, genau beschriebene Äcker, Wiesen und Reben. Aus letzteren ist der 3. Eimer Wein bis auf die 3. Maß zu geben, dazu Zehnt-, Baum- und Torkelwein; dafür erhält er jährlich 12 Kärren Holz aus dem Niederholz. 4 Haupt Rindvieh und 2 Schweine in das Käs zu schlagen, das Vieh mit Hans Georg Rauschers Vieh auf die Weide zu treiben, soll ihnen erlaubt sein. Sie sollen keine Hausleute und nur eine Feuerstelle haben. Beim Viehverkauf hat das Kloster Vorkaufsrecht. An Martini sollen sie als Zins und Gült geben 1 Scheffel Fesen, 1/2 Scheffel Hafer, 6 lb d, für Groß- und Klein-Zehnten, auch für die Wiesen, alles Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 2 Hühner, 30 Eier. Bei Abgang vom Gut sollen sie ein Drittel von Mist, Heu, Stroh und was dazugehört zurücklassen. Für Baumaßnahmen haben sie keine Entschädigung zu beanspruchen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view