Propst Eberhard, Äbtissin Lukarde und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Alden-) geben ihre Zustimmung, daß der Ritter Erbo von Geisa (Geysa) und seine Frau nach ihrem Tod ihren Töchtern Euphemia, Jutta (Guthe) und Clara folgende Einkünfte aus ihren Gütern verschrieben haben: zu Oberroth (Rode superiori) 28 Schilling Fuldaer (Fulden.) Pfennige und ein Lamm oder einen Schilling, 2 Viertel Korn und 1 Fuldaer Malter Hafer; zu Unterroth (inferiori Rode) 7 Viertel Korn, 7 Viertel Hafer, 11 Schilling Fuldaer Pfennige und jedes zweite Jahr einen halben Malter Käse; zu Geismar (Geysmar) 6 Schilling Fuldaer Pfennige, jeweils auf Lebzeiten der Töchter für Bekleidung und Schuhe; nach deren Tod sollen sie für das Krankenhaus und andere Notwendigkeiten der Nonnen aufgewendet werden; außerdem sind davon Jahrtage mit Vigilien und Messen zu feiern. (2) Propst und (1) Konvent siegeln. Zeugen: der Priester Berthold von Roßdorf (Rostorf), Reinhard, Kaplan der Aussteller, Berthold Ritter von Wildprechtroda (Wyllebrechterode), Berthold von Bernshausen (Bernoldeshusen), dessen Bruder Heinrich (H.) und andere.