Prokuratoren- bzw. Advokatengeld (Dienstbesoldung) für 1557-1560 und 1. Halbjahr 1561 in Höhe von 2 mal 67 ½ Goldgulden, betr. die Prozesse der verstorbenen Schwester der Beklagten, Ottilie Gräfin von der Mark und Arenberg, verwitwete Gräfin von Virneburg, in die die Beklagte eingetreten war. Ottilie hatte die Kläger schon 1550 zum Prokurator bzw. Advokat ihrer RKG- Handlungen bestellt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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