Vertrag zwischen Erzbischof Daniel von Mainz und Albrecht von Rosenberg, Ritter, wegen der hohen und zentlichen Obrigkeit, Huldigung, Folge, Reise und Steuer im Schüpfergrund, in den Dörfern und Flecken, die zum Schloss Oberschüpf gehören und vom Erzstift Mainz zu Lehen rühren.