Vertragbrief von Herrn Johann zu Schwarzenberg als Schiedungsmann aufgerichtet zwischen Herrn Graf Michel zu Wertheim an eines und dem Kloster Triefenstein mit Konsens des Hochstifts Würzburg an anderm Teil, kraft dessen die Inwohner zu Rettersheim, Unterwittbach und Wiebelbach (welche 3 Dörfer und Mühlen dem Kloster Triefenstein zuständig) so viel daselben eigene Pferd und Ochsen haben, dem Graf Michel zu Wertheim und dessen Erben, die je zu Zeiten die Cent Michelrieth inhaben, die Fron führen und die anderen selber mit ihren Leibern jedes Jahres zwei Tage dienen sollen; und soll Graf Micheln, dessen Erben und Nachkommen auf obengezeigten Dörfern und Weilern desselben Leuten und Gütern sonst keine weitere Gerechtigkeit haben, denn was derselbe an gemelten Enden von Zehnten, Cent-Gerechtigkeiten und wissentl. bekanntl. Zinsen von Erbgütern, die die Inwohner in gemelten Dörfern geben, die von der Leibeigenschaft oder Leibesbeth nicht herkommen, hätte, als welche hiermit nicht begeben sein sollten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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