Der Domkellner Berndt von Raesfeld, Propst zu St. Mauritz, schließt mit der Stadt Beckum einen Vergleich wegen der Streitigkeiten des Domkellnerei-Hörigen Johann Schulte to Hiddinckhave mit der Stadt über die städtische Landwehr und Hiddinckhaves wrechten baven des schulten Nienkampe und uppen Berge: Der Schulte soll aus den beiden Teilen der Landwehr und Wrechten kein Holz hauen, sondern die Landwehr instand lassen. Nur wenn die Stadt das Holz auf der Landwehr schlagen läßt, soll auch er in gleicher Weise hauen und das Holz für sich behalten dürfen. Der Domkellner und die Stadt siegeln. am daghe Bartholomei des hilgen apostels