Buchard von Marburg (-purg), Dekan von St. Martini in Münster
(Monasteriensis), bekundet: Die Äbtissin des Stiftes Essen hat ihm ihren und
ihres Stiftes Hof in Fronhausen (Vronhusen) mit allen Leuten, Gütern und
Rechten und mit dem Patronatsrecht der dortigen Kirche und den Lehngütern
verpachtet und ihn vom Fest des heiligen Mathäus [September 21] an auf 10
Jahre als Amtmann und Schulten eingesetzt. Er soll nach Kräften und auf
eig-ene Kosten die zahlreichen entfremdeten Güter einschließlich der Mühlen
und Fischteiche wiederzugewinnen trachten. Auch sonst hat er keinen Anspruch
auf Ersatz seiner Auslagen. Nach Ablauf der 10 Jahre verbleibt ihm kein
Rechtsanspruch, ebenso wenig seinen Erben, wenn er unterdessen stirbt. Wenn
Äbtissin und Konvent unterd-essen die Güter und Leute verkaufen wollen, wird
er seine volle Zustimmung erteilen. Als Entschädigung für seine Aufwendungen
zur Wiederherstellung (reformationem) der Güter erhält er alle Einkünfte und
Erträge, doch soll er jährlich an Äbtissin und Konvent 20 Mark Kölner
Pfennige zahlen, 36 Heller (solidis Hallen) auf die Mark gerechnet. Sie sind
je zur Hälfte in der Michaeliso-ktav und in der Oktav von Petri Stuhlfeier
[Februar 22] fällig. Er verspricht, gegen diese Bedingungen in kein-er Weise
Einwände zu erheben. - Es siegeln Bischof Ludwig von Münster und Magister
Adolf, Propst am Alten Dom in Münster, auf Bitten des Ausstellers und der
Aussteller selbst. Datum a.d. 1321 crastino beati Lamberti episcopi et
martiris.