Buchard von Marburg (-purg), Dekan von St. Martini in Münster (Monasteriensis), bekundet: Die Äbtissin des Stiftes Essen hat ihm ihren und ihres Stiftes Hof in Fronhausen (Vronhusen) mit allen Leuten, Gütern und Rechten und mit dem Patronatsrecht der dortigen Kirche und den Lehngütern verpachtet und ihn vom Fest des heiligen Mathäus [September 21] an auf 10 Jahre als Amtmann und Schulten eingesetzt. Er soll nach Kräften und auf eig-ene Kosten die zahlreichen entfremdeten Güter einschließlich der Mühlen und Fischteiche wiederzugewinnen trachten. Auch sonst hat er keinen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Nach Ablauf der 10 Jahre verbleibt ihm kein Rechtsanspruch, ebenso wenig seinen Erben, wenn er unterdessen stirbt. Wenn Äbtissin und Konvent unterd-essen die Güter und Leute verkaufen wollen, wird er seine volle Zustimmung erteilen. Als Entschädigung für seine Aufwendungen zur Wiederherstellung (reformationem) der Güter erhält er alle Einkünfte und Erträge, doch soll er jährlich an Äbtissin und Konvent 20 Mark Kölner Pfennige zahlen, 36 Heller (solidis Hallen) auf die Mark gerechnet. Sie sind je zur Hälfte in der Michaeliso-ktav und in der Oktav von Petri Stuhlfeier [Februar 22] fällig. Er verspricht, gegen diese Bedingungen in kein-er Weise Einwände zu erheben. - Es siegeln Bischof Ludwig von Münster und Magister Adolf, Propst am Alten Dom in Münster, auf Bitten des Ausstellers und der Aussteller selbst. Datum a.d. 1321 crastino beati Lamberti episcopi et martiris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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