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Johann Francke Domvikar zu Münster beurkundet, dass seinem + Vater Johann Francke 2 Urkunden ausgestellt waren über 2 Mark Jahresrente, die Johann van Ahlen (Alen) und seine Frau Jutta aus ihrem Erbgut, Abelengut genannt tor Ovene bezahlen sollen, die er nur ererbt hat. Da nun bei dem durch Unwetter verursachten Brande von Ahlen auch diese Urkunden verbrannt sind, und da Evert Biscopinck auf der Geyst vor Münster, Sohn des verstorbenen Johann Bisscoping ein rechter Vormund der Kinder des + Johann Biscoping und dessen letzter Ehefrau Regele ist, die die Erben dieses zahlungspflichtigen Gutes sind, und Evert bisher die Rente auch bezahlt hat, so erlaubt Johann Francke dem Evert, diese 2 Mark Rente jährlich um Michaelis für 18 Mark nach Satzung der Stadt Münster und in deren Währung wiederkaufen kann.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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