Wilhelm Nollenberger von Ottmarsheim, gefangengesetzt wegen Drohworten und weil er seine vorhergegebene Urfehde gebrochen hatte, verpflichtet sich, das Fürstentum Württemberg nicht ohne Erlaubnis zu betreten, Zehnten und Markung von Ottmarsheim nicht zu verlassen, keine andere Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, keine Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Gemeinschaften und Jahrmärkte zu besuchen und schwört Urfehde