Reinhart v. Nünhusen, Ritter, teilt sich mit seinem Bruder Wernher v. Nünhusen alle die Güter, die ihnen ihre verst.Mutter hinterlassen hat: Wernher soll erhalten alle Güter zu Nünhusen, den Weinzehnten zu Wangen [Gm. Stuttgart] und den Zehnten zu Rändi-ngen [Renningen, Kr. Leonberg]; Reinhart soll erhalten den Hof zu Öffingen [Kr. Waiblingen], den Hof zu Hefingen [Höfingen, Kr. Leonberg], den Zehnten zu Gächingen [Gächingen, Kr. Münsingen oder Gechingen, Kr. Calw ?] und das Zehntlin zu Tüfringen [Deufringen, Kr. Böblingen]. Zur Sicherheit für die Übergabe und damit seinem Bruder Wernher kein Schaden entstehen soll aus Reinharts Kauf und Wechsel mit dem Herren v. Wirtenberg, werden gen. Bürgen eingesetzt. - Bürgen: Friedrich Kaybe, Propst zu Denkendorf [Kr. Eßlingen]; Johans v. Nydelingen, Ritter; Cuenrat v. Sachsenhain, Ritter; Eberhart Burgermaister von Esselingen [Eßlingen]

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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