Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Emich von Daun, Herr zu Falkenstein und zu Oberstein, für zwei Jahre zum Rat und Diener aufgenommen hat. Emich hat gelobt und geschworen, nach bestem Vermögen zu raten, Verschwiegenheit zu wahren, dem Pfalzgrafen gegen jedermann mit seinen reisigen Knechten und Pferden aufzuwarten, und ihm treu und hold zu sein. Dafür soll Emich jedes Jahr 100 Gulden aus der fürstlichen Kammer zu Heidelberg vom Kammermeister gegen Quittung erhalten. Im Dienst will der Pfalzgraf Emich und seinen Knechten und Pferden Futter, Mahl, Nägel und Eisen reichen. Reisiger Schaden soll ihm gütlich ersetzt werden, bei Nichteinigung sollen Emich und der Pfalzgraf den Entscheid dem pfalzgräflichen Hofmeister und Marschall sowie dem übergeordneten Hauptmann Emichs anheimstellen. Dieser Vertrag soll mit dem morgigen St. Georgstag [23.04.] beginnen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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