Bernhard, Erwählter der Kirche zu Münster, bekundet gegenüber dem Domdechanten und Kapitel, daß die ihm zugestandene Anlage eines Ziegel- und Lopenovens auf ihrem Gut Jodefelde vor Münster nur für diesen Fall erlaubt wurde und kein dauerndes Recht begründe. Der Bischof siegelt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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