Bischof Hermann Werner von Paderborn schließt mit Zustimmung des Domkapitels zu Paderborn mit Abt Florenz von Corvey und mit Zustimmung des dortigen Kapitels einen Vergleich im Streit über die Grenzen zwischen Beverungen, Blankenau und Jakobsberg sowie das Gogericht zu Jakobsberg. 1. Festlegung der Schnad zwischen Beverungen und Blankenau an der Kranikebecke. 2. Zivilgerichtsbarkeit Corveys auf den Blankenauer Ländereien im Paderborner Territorium. 3. Anfertigung einer Karte dieser Blankenauer Ländereien. 4. Spätere Erwerbungen des Hauses Blankenau außerhalb dieser Jurisdiktion. 5. Angriff auf Delinquenten. 6. Pfandungsrecht. 7. Ladung Paderborner Untertanen nur nach Blankenau nicht nach Corvey. 8. Brüchten. 9. Präzedenz beim Gogericht in Jakobsberg. 10. Versteinung der Jakobsberger Schnad. US und SA der Aussteller und SA des Domkapitels zu Paderborn und des Kapitels zu Corvey. USS des Bischofs und des Abtes. Sekretär Kesting und Prior Ferdinand von Karstett

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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