Johann Nevelung, Bürger zu Rüthen, und seine Frau Stine versetzen mit Zustimmung Rotger Nevelungs, Johanns Bruder, und Gosswins von Rüdenberg (van deme Roddenberge) als Lehnsherrn des Zehnten zu Menzel (Mentzele) eine Rente von 12 rheinischen Goldgulden an Herrn Goderd van Borchen, Priester zu Paderborn, für 200 Gulden. Die Rente ist zahlbar jährlich zu Michaelis aus ihrem halben Zehnten zu Menzel, dessen andere Hälfte Thele von Loen und ihre Söhne Hermann, Gerd und Cord besitzen, und aus ihrem Hof zu Oestereiden (Ostereneden), zu dem eine Kotstätte auf dem Kirchhof zu Eiden (Eden) gehört, und aus ihrem halben Hof zu Drewer (Drever), dessen andere Hälfte Herrn Johanne Nevelung, Priester, gehört. Dazu geben sie den Brief über den Kauf des Zehnten, ausgestellt von Remfred und Ermfred von der Mollen unter dem Datum 1410 in die beati Martini episcopi (Nov. 11), und den Kaufbrief über den Hof und die Kotstätte, ausgestellt von Arnd de Karge, Knappe, und dessen Frau Grete unter dem Datum 1409 ipso die beate Elysabeth (Nov. 19). Wiederkaufsrecht jährlich zwischen Michaelis und Dreikönigstag zu Paderborn vor einem Goldschmied (vor eyme goltsmede). Siegelankündigung des Ausstellers neben dem Gosswins von Rüdenberg als Lehnsherrn, Rotger Nevelungs und des Richters zu Rüthen, Menneke Elreking. Zeugen: Henneke de Bichter und Dietrich Bichter, sein Bruder, Ermfret Droste und Wilhelm Fit. Datum ... 1428 in octava epyphanie Domini.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
Objekt beim Datenpartner