Ausführungsbestimmungen zum Arrêté des Regierungskommissars in den vier neuen linksrheinischen Departements [vom 15 Pluviôse VIII/04.02.1800]: Barzahlung einer Summe durch die Gemeinden, die dem Drittel der direkten Steuern des Jahres VII entspricht, als Abschlag auf die Steuern des Jahres VIII - (Zirkular)

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