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Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg beurkundet, dass sich Agatha Starck, die eheliche Tochter des Hans Starck und der Katharina Ysenbach zu Halbrechts, gegen Zahlung einer nicht spezifizierten Summe Geldes aus seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Agatha von ihrem Eid, spricht dieselbe auch namens seiner Erben mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern von der Eigenschaft und der "anhangenden servitut" mit ihren Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, anderer Herren Eigenschaft, Schutz und Schirm oder städtisches Bürgerrecht anzunehmen, wo immer es ihr genehm ist, und garantiert, künftig von Eigenschafts wegen keine Ansprüche oder Forderungen gegen die Freigelassene mehr zu stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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