Maria Freiin von Laubenberg, geborene von Laubenberg, die Witwe von Philipp Freiherr von Laubenberg, Herr zu Werenwag und Rißtissen, fürstlich-bayerischer Rat und Vitztum zu Landshut, stiftet zur Erinnerung an ihren verstorbenen Ehemann, ihre ebenfalls verstorbene Tochter Elisabeth Anna Freifräulein von Laubenberg zu Rißtissen und alle ihre beiderseitigen Vorfahren einen immerwährenden und unabänderlichen Jahrtag und Gedächtnisgottesdienst mit Almosen in der Pfarrkirche zu Rißtissen. In der Jahrtagsstiftung werden genannt: Anna von Laubenberg, Philipp von Laubenberg zu Werenwag und Rißtissen, Elisabeth Anna von Laubenberg, Andreas von Laubenberg vom Laubenbergerstein zu Werenwag und Rißtissen, seine Ehefrau Elisabeth von Laubenberg, geborene von Schellenberg, die verstorbenen Eltern der Ausstellerin, Hans von Laubenberg von Altenlaubenberg zu Stainbach und seine Ehefrau Anna von Laubenberg, geborene von Bubenhofen, die verstorbenen Schwiegereltern der Ausstellerin, Kaspar Freiherr von Laubenberg, Herr zu Werenwag und Rißtissen, und seine Ehefrau Barbara Freiin von Laubenberg, geborene von Essendorf, der verstorbene Bruder und die Schwägerin des Ehemannes der Ausstellerin, Karl von Freyberg vom Eisenberg zu Unterraunau und Haldenwang, fürstlich-bayrischer Rat und Reichslandvogt der Stadt Augsburg, Crescentia von Freyberg, geborene Freiin von Laubenberg, der Schwager des verstorbenen Ehemannes der Ausstellerin und seine Schwester, Hans Joachim von Laubenberg von Altenlaubenberg zu Stainbach und Jungfrau Margarethe von Laubenberg, der verstorbene Bruder und die ebenfalls verstorbene Schwester der Ausstellerin, Werner Philipp von Freyberg zum Eisenberg von und zu Stainbach, fürstlich-eichstättischer Rat und Pfleger auf Hirschberg und Johanna von Freyberg, geborene von Laubenberg, der Schwager und die Schwester der Ausstellerin, Hans Walter von Laubenberg zum Laubenbergerstein und Werenwag, Ritter und kaiserlicher Rat, und seine Ehefrau Kunigunde von Laubenberg, geborene Freiin von Schwarzenberg und Hohenlandsberg, die verstorbenen Ahnen des Ehemannes der Ausstellerin, Ulrich von Schellenberg zu Kißlegg und Rißtissen, Ritter, kaiserlicher Rat und Vogt zu Feldkirch, und seine Ehefrau Crescencia von Schellenberg, geborene von Stotzingen, die verstorbenen Ahnen des Ehemannes der Ausstellerin, Hans Joachim von Laubenberg von und zu Altenlaubenberg, Stainbach und Rauenzell, und seine Ehefrau Margaretha von Laubenberg, geborene von Landau, die Ahnen der Ausstellerin, Hans Christoph von Bubenhofen zu Ehingen und seine Ehefrau Barbara von Bubenhofen, geborene von Freyberg, die Ahnen der Ausstellerin, Paul von Freyberg vom Eisenberg und seine Ehefrau Anna von Freyberg, geborene von Laubenberg, der verstorbene Vetter und die ebenfalls verstorbene Base der Ausstellerin, die Jungfrau Regina von Bubenhofen, die Base der Ausstellerin, Hans Christoph Schenk von Stauffenberg zu Altheim, kaiserlicher und erzherzoglicher Rat und Pfleger der drei Herrschaften Ehingen, Schelklingen und Berg, Georg Speth von und zu Sulzburg, Ausschussmitglied des Kantons Kocher der freien Reichsritterschaft in Schwaben, die Vettern der Ausstellerin und Vormünder ihrer Tochter, und alle Verstorbenen aus ihren beiderseitigen Adelsgeschlechtern und alle christgläubigen Seelen. Für die Begehung des Jahrtages bestimmt die Ausstellerin: Nach ihrem Tod soll der Jahrtag an ihrem Todestag begangen werden. Am Abend zuvor soll mit den beiden hiesigen Priestern und dem Schulmeister eine Seelenvesper mit einer ganzen gesungenen Vigil und folgender Beweihräucherung des Grabes begangen werden. Am folgenden Morgen sollen die zwei hiesigen Priester mit sechs anderen und fremden Priestern, so dass es insgesamt acht Priester sein werden, drei ganze gesungene Ämter begehen. Das erste Amt sol l zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit Gottes und das zweite zu Ehren der Gottesgebärerin und Jungfrau Maria gesungen werden. Wenn das zweite Amt beendet sein und der Priester den Altar verlassen wird, sollen die anderen Priester gleich darauf das Salve Regina bis zum Ende singen. Schließlich soll als drittes Amt ein Requiem oder Seelenamt nach altem katholischen Gebrauch andächtig befangen und gesungen werden. Zwei der acht genannten Priester sollen in Levitenröcken Altardiener sein, die anderen fünf Priester, die beim Singen dieses Amtes nicht mitwirken, sollen bei den drei gestifteten Messen zelebrieren. Bei dem ersten Amt soll einer Messe von der Auferstehung Christi lesen, bei dem zweiten Amt eine Messe von Maria Himmelfahrt. Danach sollen drei Seelenmessen folgen, zwei bei dem ersten, zwei bei dem zweiten und eine bei dem dritten Amt. Bei jedem Amt und jeder Seelenmesse sollen der Name der Ausstellerin in einer besonderen Collect genannt und auch bei dem Requiem oder Seelenamt der Seelenzettel verlesen werden. Nach der Nennung der Ausstellerin, ihres Ehemannes und ihrer Tochter bei der Verlesung des Seelenzettels soll der Priester das in der Kirche anwesende Volk zum Niederknien auffordern, um ihnen und sich selbst mit einem Vaterunser zu Hilfe zu kommen. Nachdem der Priester den Seelenzettel vollständig gelesen hat und das Seelenamt zu Ende sein wird, soll auf dem Grab der Ausstellerin das Placebo mit dem Responsorio Media Vita wie bereits am Abend zu Ende gesungen werden. Mit der Beweihräucherung und Besprengung des Weihwassers soll es gehalten werden, wie es immer üblich gewesen ist. Bei diesem Gottesdienst sollen am Abend und am Morgen vierzehn der ärmsten katholischen Leute als Trauernde zu jedem Amt und jeder Messe gehen, jedem Priester 2 pf opfern und zum Seelenamt brennende Kerzen tragen. Wenn der Priester, der das Seelenamt singt, das Sakrament genossen hat, sollen die vierzehn Leute in den Chor gehen und bei der Beweihräucherung der Gräber für die Ausstellerin, ihren Ehemann und ihre Tochter wie auch für alle verstorbenen Seelen bitten und beten. Alle Nichtkatholiken werden von der Stiftung ausgeschlossen. Nach dem Ende des Gottesdienstes sollen die Heiligenpfleger zu Rißtissen den acht Priestern jeweils 52 kr geben, damit sie die Mahlzeit nach ihrer Gelegenheit einnehmen können. Der Schulmeister soll 20 kr erhalten. Schließlich sollen die vierzehn armen Leute jeweils 40 kr als Almosen erhalten. Das Opfer und die Wachslichter sollen sie aber selbst mitbringen. Am Morgen und am Abend sollen auf dem Grab der Ausstellerin zwölf Wachskerzen jeweils zu drei Vierling und auf jedem Altar während der Messe zwei gleichmäßig pfündige Kerzen stehen. Da ihre Tochter auf dem Totenbett gebeten hatte, einen ewigen Jahrtag wie ihre Mutter zu erhalten, stiftet die Ausstellerin diesen Jahrtag, der zur Erinnerung an ihren Todestag jedes Jahr am 13. März in der Pfarrkirche zu Rißtissen mit acht Priestern in aller Maß, Form, Gestalt und Weise begangenen werden soll, wie es die Ausstellerin bereits für sich selbst bestimmt hat. Die Ausstellerin stiftet außerdem für sich selbst, ihren Ehemann und ihre Tochter einen Quatemberjahrtag. Dabei sollen in jedem Jahr vier Mal stets in der ersten Woche nach den Quatembertagen am Montag oder Donnerstag in der genannten Pfarrkirche drei Ämter mit fünf Priestern auf die bereits beschriebene Art und Weise zu Ende gesungen werden. Das erste Amt soll zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit Gottes, das zweite Amt zu Ehren der allerreinen Gottesgebärerin und Jungfrau Maria und das dritte Amt als Requiem oder Seelenamt begangen werden. Bei dem Seelenamt sollen zwei Priester in Levitenröcken am Altar dienen und der Seelenzettel wie beim Jahrtag der Ausstellerin verlesen werden. Wäh rend der Ämter sollen auch die zwei übrigen Priester jeweils eine Seelenmesse lesen. Bei den drei Ämtern und bei den zwei Seelenmessen soll jeder Priester für die Ausstellerin und ihre Tochter eine besondere Collect mit ausdrücklicher Erwähnung ihrer Namen einlegen. Außerdem sollen die zwei hiesigen Priester und der Schulmeister eine Seelenvesper und eine ganze gesungene Vigil mit Beweihräucherung des Grabs und Besprengung mit Weihwasser am Abend vorher begehen, wie es bereits bei dem genannten Jahrtag beschrieben wurde. Am Abend und am Morgen sollen die vierzehn ärmsten Personen an dem Gottesdienst teilnehmen. Falls sie nicht verfügbar sind, sollen sich andere arme Hausleute an der Klage beteiligen, zu dem Seelenamt brennende Lichter tragen und abermals jedem Priester 2 pf opfern. Nachdem der Priester, der das Seelenamt singt, das Sakrament eingenommen hat, sollen sie sich in den Chor begeben und für die Ausstellerin, ihre Tochter und alle abgestorbenen Seelen beten, bis der Gottesdienst und die Eucharistiefeier beendet sind. Nach der Verrichtung des Gottesdienstes sollen die Heiligenpfleger jedem Priester 52 kr, dem Schulmeister 20 kr und jedem armen Menschen 30 kr geben. An den Gräbern sollen wiederum zwölf Kerzen für 3 Vierling und zwei Kerzen zu jeweils einem Pfund auf jedem Altar stehen. Alle fünf Priester sollen an dem einen Quatembertag für die Ausstellerin und am anderen Quatembertag für ihre Tochter eine besondere Collect einlegen. Wenn bei einem oder mehreren der gestifteten sechs Jahrtage einer oder mehrere Priester wider Verhoffen ausbleiben und nicht erscheinen, sollen die Heiligenpfleger die Präsenz dieser Priester den zwei hiesigen Priestern mit 3 Batzen geben, wofür jeder eine Seelenmesse lesen soll. Der Schulmeister soll in diesem Fall 2 Batzen erhalten. Die übrigen 5 Batzen bleiben bei der Heiligenpflege. Die Ausstellerin bestimmt ferner, dass jeden Monat im Jahr der Pfarrer und der Frühmesser oder Helfer jährlich 24 Seelenmessen für alle in dieser Jahrtagsstiftung genannten Verstorbenen begehen sollen, insbesondere aber für die Ausstellerin, ihren Ehemann und ihre Tochter. Die Seelenmessen sollen nach Möglichkeit immer am Beginn des Monats abgehalten und auf den Gräbern das Placebo gebetet werden. Falls kein Frühmesser oder Helfer anwesend ist, soll der Pfarrer anstelle des Frühmessers am nächsten Tag oder sobald als möglich nach seiner monatlichen Seelenmesse die andere Seelenmesse lesen und jedes Mal von den Heiligenpflegern dafür 10 kr empfangen. An den gestifteten Seelenmessen sollen von den vierzehn armen Menschen, bei den sechs Jahrtagen sind, jeweils sieben teilnehmen, so dass von Quatembertagen zu Quatembertagen die sieben armen Menschen bei den sechs Seelenmessen immer wechseln werden. Jeder von ihnen soll ein brennendes Licht in der Hand tragen und jedem Priester 2 pf opfern. Nach der Einnahme des Sakraments durch den Priester sollen sie in den Chor gehen und dort bis zum Ende des Gottesdienstes auf den Gräbern knieend beten. Für die Seelenmessen, das Beten des Placebo und die Beweihräucherung soll der Priester jedes Mal 10 kr erhalten, so dass sich für die beiden Priester an den Quatembertagen 1 fl ergibt. Da den armen Leuten ein angemessenes Almosen verordnet wurde, sollen sie das Opfer selbst geben. Auf den Gräbern sollen sieben halbpfündige Kerzen angezündet werden. Damit sich die sieben armen Menschen, die den mit- oder nacheinander stattfindenden Seelenmessen beiwohnen sollen, sich nicht beschweren müssen, sollen sie für jeden Quatemberjahrtag 1 fl 31 kr erhalten, so dass sich im Jahr 6 fl 4 kr ergeben. Da die Ausstellerin wünscht, dass zwischen ihren Jahrtagen und den Jahrtagen ihrer Tochter Gleichheit besteht, sollen der Pfarrer und Frühmesser bei ihren zwölf Seelenmessen für ihre Tochter unter Nennung beider Namen eine besondere Collect einlegen und beten sollen, was auch zugleich bei den besonderen Jahrtagen der Ausstellerin und ihrer Tochter geschehen soll. Die Jahrtage oder Seelenmessen soll der Pfarrer bei der Bekanntgabe des Seelenzettels und Ermahnung zum Gottesdienst und Gebet am Sonntag zuvor mitteilen. An allen Seelenabenden und -tagen, an denen beweihräuchert wird, sollen nach der Einnahme des hochheiligsten Sakraments durch den Priester abermals vierzehn arme Menschen oder Hausleute wie ansonsten bei den Jahrtagen in den Chor gehen, auf den Gräbern Gott für das Seelenheil, die Ruhe und die Wohlfahrt der Ausstellerin, ihrer Tochter und der genannten Verstorbenen und sieben halbpfündige Kerzen anzünden. Nach dem Ende des Gottesdienstes sollen die vierzehn armen Personen 3 fl 20 kr erhalten. Damit die Heiligenpflege wegen der Bereitstellung von Wachs und Kerzen keinen Schaden erleidet, wird sie von der Ausstellerin in jedem Jahr 13 fl 24 kr erhalten. Die Heiligenpflege ist aber verpflichtet, das Gemälde am Ölberg außerhalb der Kirche wieder zu erneuern, falls es in Abgang kommen sollte. Weil die Heiligenpfleger immer an den sechs Jahrtagen teilnehmen, bei jedem Amt 2 pf opfern und nach dem Ende der Gottesdienste die Priester, den Schulmeister und die armen Leute jeweils bar ausbezahlen müssen, soll jeder für seine Bemühungen 1 fl 40 kr erhalten. Für die 200 fl, die die Schule als Stiftung erhalten hat, soll der Schulmeister die Rechnungen führen und die Priester zu den Jahrtagen berufen. Weil die Ausstellerin in ihrem Testament dem Schulamt in Rißtissen zur Unterhaltung der katholischen Religion und zur Erwerbung des Seelenheils der Untertanen ein ewiges Hauptgut von 200 fl vermacht hat, damit der Schulmeister jedes Jahr 10 fl Zins erhält, sind die Schulmeister auch dazu verpflichtet, bei den von der Ausstellerin gestifteten Jahrtagen mitzuwirken, die Jugend zur Ehre Gottes zu erziehen, die Rechnung dieser Jahrtagsstiftung zu führen und die Priester jedes Mal zu berufen. Bei der Begründung dieser Stiftung wurden die 200 fl den Heiligenpflegern zusammen mit anderen Zinsbriefen übergeben. Abschließend bestimmt die Ausstellerin, dass an allen Samstagen des Jahres die Gräber beweihräuchert werden sollen. Davon ausgenommen werden nur der Oster- und Kirchweihabend. Bei dieser Beweihräucherung sollen drei der ärmsten Personen aus Rißtissen in den Chor gehen, niederknien und für die Ausstellerin, ihre Tochter und alle abgestorbenen Seelen bitten. Jede arme Person soll dafür am Samstag 2 Kreuzer von den Heiligenpflegern als Almosen erhalten, die sie aber mit 1 fl 15 kr quatemberlich an allen Fronfasten auf einmal erhalten sollen. Um deutlich zu machen, wie viel der Ausstellerin an dieser Stiftung liegt, hat sie noch zu Lebzeiten dem Weber Jerg Moder und dem Bäcker Meinhart Stählin, den beiden Heiligenpflegern zu Rißtissen, das gesamte Kapital von 2500 fl in Zinsbriefen gegen einen Revers übergeben. Das Kapital beruht auf zwölf Zinsverschreibungen von Matthias Stainlin (153 fl und 7 fl 30 kr Zins), Hans Beiß (404 fl Hauptgut 20 fl 12 kr Zins), Hans Gorhau (153 fl Hauptgut7 fl 30 kr Zins), Marx Hafner (108 fl Hauptgut 5 fl 24 kr Zins), Georg Hensinger (153 fl Hauptgut 7 fl 30 kr Zins), Martin Braun (153 fl Hauptgut 7 fl 39 kr), Peter Becklin (153 fl Hauptgut 7 fl 39 kr Zins), Georg Pfender ((300 fl Hauptgut 15 fl Zins), Melchior Vieberlin (250 fl Hauptgut 12 fl 30 kr Zins), Hans Menin Fischer (100 fl Hauptgut 5 fl Zins), Schuhmacher Konrad Pfender (120 fl Hauptgut 6 fl Zins), Margaretha Breschin, die Witwe von Georg Weckerlin (153 fl Hauptgut 7 fl 39 kr Zins), die alle am 11. November 1607 ausgestellt wurden. Außerdem übergibt die Ausstellerin noch einen weiteren Zinsbrief vom 11. Novem ber 1607 über 300 fl, von denen sie in ihrem Testament 200fl die Schule in Rißtissen bestimmt hat. Die Ausstellerin verpflichtet ihre nächsten Verwandten und Erben oder alle anderen zukünftogen Besitzer des Fleckens und Gutes Rißtissen die von ihr vorgenommene Jahrtagsstiftung genau einzuhalten. Ganz besonders sollen sie die Heiligenpfleger unterstützen, wenn die jährlichen Gefälle und Zinsen nicht oder später eingehen werden. Falls sich aus menschlicher Handlung, Blödheit oder Bosheit ergibt, dass das Adelsgut Rißtissen durch Tausch, Verkauf oder auf andere Art und Weise nicht mehr in katholischen Händen sein wird, werden die nächsten katholischen Blutsverwandten der Ausstellerin ermächtigt, das Adelsgut Rißtissen ohne Bezahlung und Entschädigung einzuziehen. Ferner werden sie ermächtigt, bei nachlässiger Begehung oder Unterlassung der Jahrtage das vollständige Kapital der 2500 fl von den Heiligenpflegern einzufordern. Gleichzeitig werden sie aber verpflichtet, mit diesem Geld dafür zu sorgen, dass die Jahrtage für die Ausstellerin, ihren Ehemann und ihre Tochter an einem anderen katholischen Ort begangen werden. Johannes Lang von Buchau am Federsee, Pfarrer zu Rißtissen, und Johannes Geiger, Frühmesser zu Rißtissen, erklären ihre Zustimmung zu dieser Jahrtagsstiftung und versprechen die Einhaltung aller Bestimmungen.

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