Katherina, Äbtissin, und der Konvent des Klosters Klarenthai bekunden, daß sie von Ernst, Anzen Sohn, und seiner Ehefrau eine Gült von einem Mltr. Korn zu Wildsachsen gekauft haben, die jährlich zwischen den zwei Tagen Unserer Frau (15. Aug. und 8. Sept.) fällig ist und die auf ein Haus nach Mainz oder zum Kloster oder an einen anderen Ort nach Belieben von Äbtissin und Konvent geliefert werden muß; wenn die Lieferung unterbleibt, kann sich das Kloster nach dem Spruch des Schultheißen oder des Dingmanns an den von Ernst, Anzen Sohn, und seiner Ehefrau zum Pfand gesetzten und im einzelnen beschriebenen Gütern schadlos halten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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