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Prior Johann Busche und der Convent der Kreuzbrüder zu Bentlage gewähren dem Knappen Heinrich von Bernvelde das ewige Recht der jährlichen Wiedereinlösung einer Rente von einem Malter Roggen aus dem Grotenhues zu Hörstel (Horstele) mit 24 rheinischen Goldgulden. Zum Zeitpunkt der Ablösung sollen alle rückständigen Rentzahlungen geleistet sein. Ankündigung des Conventssiegels. up sunte Ambrosius dach

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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