Eckehard von Helfenberg, Sohn des verstorbenen Ritters Eckehard, und seine Frau, die Edelgeborne Agnes von Oesede, bezeugen, daß zwischen Abt und Konvent des Klosters in Hardehausen einerseits und ihren Erben Johannes, Gisela und Elisabeth auf der anderen Seite ein Streit über Güter in Fredegassen [Wüst sw Wolfhagen (Stadt Wolfhagen)], Gran [Wüst s Wolfhagen (Stadt Wolfhagen)] und Langeln [Wüst nö Wolfhagen (Stadt Wolfhagen)] und deren Einkünfte entstanden war und dieser jetzt mit Einverständnis und Rat ihrer Verwandten und Freunde beigelegt worden sei. Sie verzichten gegenüber Kloster Hardehausen, nachdem dieses ihnen 96 Mark schwerer Pfennige gezahlt hatte, auf alle Ansprüche auf diese Güter und versprechen, mit dem Geld den Zehnten in Mühlhausen [Das wüste M. nö Warburg] und den Hof in Gran zurückzukaufen. Die Ritter Johannes und Eckehard von Helfenberg versprechen ferner, Kloster Hardehausen wegen dieser Güter niemals mehr zu belangen. Der Aussteller und seine Frau bzw. Johannes von Helfenberg, ihr Verwandter Eckehard, als Hauptbeteiligter der Eh. Hermann von Itter, der Knappe Heinrich von Roderikessen und die Stadt Wolfhagen kündigen ihre Siegel an und benennen Zeugen. Wolfhagen [W Kassel (Lkr. Kassel)]