Kaspar [Schiegg], Abt, sowie Prior und Konvent von Weingarten erlauben ihren Bediensteten und Untertanen sowie sonstigen Personen beiderlei Geschlechts, in ihrem Kloster eine Bruderschaft zu gründen (Sebastiansbruderschaft). Dazu ist ein Altar geordnet mit dem Namen "der Bruderschaft Altar zu der Ehre der Hl. Dreifaltigkeit, der Jungfrau Maria, St. Sebastians und aller Heiligen".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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