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Graf Otto v. Solms an Graf Philipp v. Solms: Auf das Schreiben des Adressaten und die mit seinem (des Ausstellers) Diener Johann Mönch gepflogenen...
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Otto v. Solms an Graf Philipp v. Solms: Auf das Schreiben des Adressaten und die mit seinem (des Ausstellers) Diener Johann Mönch gepflogenen Unterredungen bittet er darum, dem Henne Zimmer mit einer Frist von vier oder fünf Tagen einen Tag nach Lich zu setzen, um ihn dort zu verhören. Wegen des Mannes zu Weckesheim habe sein Amtmann einen Tag auf den 9. Juni (nächsten Dienstag) angesetzt