Graf Gottfried von Tübingen schenkt mit Einwilligung seiner Gemahlin zu seiner Seele Heil und Rettung dem Kloster Bebenhausen das Patronatsrecht der Kirche in Echterdingen und das Dorf Schönaich (Schönache) mit allen Zugehörden, Patronatsrecht, Feldern, Wiesen, Weiden, Fischereien usw., allen Rechten und Gerechtigkeiten, ohne irgend einen Vorbehalt für sich und seine Erben, für den Fall, dass seine Ehe unfruchtbar bleiben sollte, wo nicht, so sollte das Kloster jenes Dorf samt Zugehörden nur so lange besitzen, bis es 300 Mark Silber aus den Einkünften bezogen haben werde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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