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Kriminalfall Hans Dietrich von Stechenburg wegen Körperverletzung des Mathias Westphalen
Enthält: Der kaiserliche Obrist Hans Dietrich von Stechenburg bekam Streit mit seinem Kapitänleutnant Mathias Westphalen. Dieser hatte angeblich Geld für Löhnung seiner Leute vorgelegt und verlangte von Stechenberg Ersatz. Stechenberg hat den Westphalen in Stapelbergs Behausung schwer verwundet. Der Rat hat Arrest über ihn verhängt. Er verlangt Aufhebung des Arrestes, da er kaiserlicher Soldat sei und der Militärgerichtsbarkeit unterstehe. Er verlangt aus Hamm weiter, dass der Rat ihm den Westphalen ausliefere, da er ein Verläumder und Ehebrecher sei; er will ihn bestrafen. Westphalen widerspricht der Aufhebung des Arrestes. Der Rat ersucht den spanischen Gesandten, die Sache zu entscheiden; beide Parteien haben sich an den Gesandten gewandt. 1645. In einem beiliegenden Schreiben vom 3./ 13.3. 1637 ersucht der Landgraf Johan zu Hessen den Rat in Münster, den Obristen Stechenberg, der den hessischen Dienst verlassen und sich nach Münster begeben hat, zu verhaften und auszuliefern. Erwähnt wird Gerard Cotting, Sekretär des Stechenberg, Obrist Peschwitz.