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Die Stadt Freiburg befreit das Kloster St. Blasien von allen Abgaben und Lasten, die dessen dortige Güter in den nächsten drei Jahren zu zahlen hätten, den Zoll ausgenommen, gegen Zahlung von 3 Pfund Rappenpfennigen, jedes Jahr ein Pfund.
Die Stadt Freiburg befreit das Kloster St. Blasien von allen Abgaben und Lasten, die dessen dortige Güter in den nächsten drei Jahren zu zahlen hätten, den Zoll ausgenommen, gegen Zahlung von 3 Pfund Rappenpfennigen, jedes Jahr ein Pfund.