Wolfgang Ludwig Vetter, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Georg Steffan, Bürger zu Linx, und seine Ehefrau dem Georg Reinbolt, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Kirchenschaffnei und die Heilige Margarete 14 Schillinge jährlichen Zinses von 14 Pfund Hauptgut unter Verpfändung eines beschriebenen Ackers verkauft haben.