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Hermann v. Wadenheim und seine Geschwister erklären vor den Schöffen zu Godesberg, dass sie sich mit dem Kloster Kottenforst dahin geeinigt haben, eine jährliche Rente von 1 1/2 Ahm Wein, 2 Viertel Wirds und 12 Pfennige aus ihrem Gut zu Landersdorf zu zahlen. D. 1358, Tag nach Urban.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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