Anna Catharina Pape und ihre Tochter Anna Margarete von Gresemundt bekennen, dass Anna Catharina nach dem leibeserbenlosen Tode des Kaiserlichen Obristleutnants Andreas Pape von ihrem Vater Bertram Pape zu Köningen, Bürgermeister zu Werll, zugleich mit ihrem Ehemann Rembert von Gresemundt in den Besitz des Lehngutes Köningen gesetzt worden sei, aus ihrer Ehe eine Erbtochter Anna Margarete von Gresemundt habe und nach Remberts Tode in 2. Ehe Dietrich von Eickell zu Brochaußen geheiratet habe, der vom Grafen von Tecklenburg ebenfalls mit Köningen belehnt worden sei, dass sie aus ihrer 2.Ehe aber keine Kinder erzielt habe und dass deshalb das Eickelsche Besitzrecht am Lehngut Köningen von den Agnaten Pape bestritten worden sei, dass sie aus diesem Grunde ihre Tochter Gresemundt mit Dietrich von Eickells Sohn erster Ehe Wilhelm Rotger verheiratet habe, nach dessen Tode der aus dieser Ehe entsprossene Sohn Dietrich Tabo mit Köningen belehnt worden sei, und dass Anna Margarete von Gresemundt in 2. Ehe einen der an dem Papeschen Prozess Beteiligten, den inzwischen auch verstorbenen Casper Pape, Erbsälzer zu Werll, geheiratet und in dieser Ehe 7 Kinder geboren habe, und sie vergleichen sich mit ihrem Enkel resp. Sohn Dietrich Tabo von Eickell dahin, dass diesem gegen Leistung im einzelnen festgelegter Geldzahlungen und Naturallieferungen an seine Grossmutter und Mutter das Lehngut Köningen überlassen wird.