Johan Zcudel (Zcyndel), Abt zu Spyßcappell und Visitator zu Germerode, Jacobus Welder, Propst, Appollonia von Flatten, Priorin, und der ganze Konv...
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Urk. 24, 403
Urk. 24, A II, Kloster Germerode
Urk. 24 Kloster Germerode - [ehemals: A II]
Kloster Germerode - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1511 Mai 11
Abschrift saec. XVI auf Papier (Doppelblatt). Rückw. die gleichzeit. Signatur II und 00, Vergleiche dazu [Huyskens] nr. 1350.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Uff den sontagk ,Jubilate'.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johan Zcudel (Zcyndel), Abt zu Spyßcappell und Visitator zu Germerode, Jacobus Welder, Propst, Appollonia von Flatten, Priorin, und der ganze Konvent zu Germerode bekunden, daß sie Tyle Eychenberck und seinen Erben 1 Hufe Land zu Albungen von dem Vorwerk, von dem Hermann Cleinoth 2 Hufen hat, um einen jährlich auf Michaelis nach Germerode zu liefernden Zins von 5 ½ Malter und 1 Limes halb Roggen und halb Hafer als Erblehen gegeben haben und dazu Haus und Hof halb, wo zurzeit seine Mutter sitzt, und zwar um den halben Zins, der nach Ausweis der Register für das Ganze mit 9 (4) Groschen, 2 Michelshühnern, 1 ½ Schock Eiern, 1 ½ Gänsen und 1 ½ Fastnachtshühnern zu entrichten ist. Von den genannten Gütern soll der Belehnte die Verpflichtungen gegen das Dorf erfüllen, von dem Kloster dagegen mit Diensten und Abgaben weiter nicht belästigt werden [Diese Bestimmungen sind hier und in [Huyskens] nr. 1350 in der Vorlage unterstrichen.]. Bei Zinsversäumnis darf das Kloster den Belehnten pfänden und vor geistliches Gericht ziehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller, wie in [Huyskens] nr. 1350.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johan Zcudel (Zcyndel), Abt zu Spyßcappell und Visitator zu Germerode, Jacobus Welder, Propst, Appollonia von Flatten, Priorin, und der ganze Konvent zu Germerode bekunden, daß sie Tyle Eychenberck und seinen Erben 1 Hufe Land zu Albungen von dem Vorwerk, von dem Hermann Cleinoth 2 Hufen hat, um einen jährlich auf Michaelis nach Germerode zu liefernden Zins von 5 ½ Malter und 1 Limes halb Roggen und halb Hafer als Erblehen gegeben haben und dazu Haus und Hof halb, wo zurzeit seine Mutter sitzt, und zwar um den halben Zins, der nach Ausweis der Register für das Ganze mit 9 (4) Groschen, 2 Michelshühnern, 1 ½ Schock Eiern, 1 ½ Gänsen und 1 ½ Fastnachtshühnern zu entrichten ist. Von den genannten Gütern soll der Belehnte die Verpflichtungen gegen das Dorf erfüllen, von dem Kloster dagegen mit Diensten und Abgaben weiter nicht belästigt werden [Diese Bestimmungen sind hier und in [Huyskens] nr. 1350 in der Vorlage unterstrichen.]. Bei Zinsversäumnis darf das Kloster den Belehnten pfänden und vor geistliches Gericht ziehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller, wie in [Huyskens] nr. 1350.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ