Ägidius Blankenberger zu Wasserburg schuldet Otto Schermer zu Mietzing 51 Gulden, die binnen eines Jahres zu zahlen sind. Wird die Schuld nicht fristgerecht zurückgezahlt, darf der Gläubiger auf dem Hof des Schuldners zu [Frauen-]Biburg, auf dessen dortigem Zehnten oder sonstigem Hab und Gut die ihm zustehende Summe pfänden.;. S1: Ägidius Blankenberger zu Wasserburg; S2: Albrecht Aigelsbeck, Bürger zu Dingolfing