Kloster Marchtal (wegen Kirchbierlingen), die gräfliche Herrschaft von Stadion (wegen Oberstadion) sowie die freiherrliche Herrschaft v. Stain (wegen Unterstadion) schließen einen Vertrag mit dem Spital zu Biberach (wegen Volkersheim und Ingerkingen) wegen des gemeinsamen Trieb und Tratt sowie des Beholzungsrechts aus einem näher beschriebenen Platz, nachdem das Spital Biberach zunächst die gemeinsame Beholzung durch die genannten Dörfer verweigert hatte. Zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten wurde eine Kommission eingesetzt, die am 8. April 1717 zusammentrat und aus folgenden Mitgliedern bestand: als Vertreter Marchtals Pater Ulrich Blanckh, Großkeller, Georg Anthoni Vicarius, Dr. iur., Rat und Kanzleiverwalter sowie Marquart Dilger, Praktikant, als Vertreter Stadions Hans Georg Rehm, stadionscher Obervogt zu Stadion, als Vertreter der Freiherrn von Stain Franz Anthoni Eisenreich, Obervogt zu Stain und Emerkingen und für das Biberacher Spital Sebastian Martin Wieland vom Geheimen Rat, Hospitalpfleger, Maximilian Johann Karl Rolle, Sekretär, sowie Johann Hiller, Syndicus. Sie bestimmen, daß der Weidgang denjenigen Gemeinden zustehen solle, die ihn bisher innehatten, das Holz soll von den 4 Herrschaften gemeinsam gefällt und geteilt werden. Die hohe und die niedrige Jurisdiktion soll dem Spital zustehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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